Auszug aus den Statuten:
Zweck, Art. 2 a): Die Genossenschaft bezweckt in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung die Bereitstellung von gesundem und preisgünstigem Wohnraum primär für Menschen in der 2. Lebenshälfte. Angesprochen sind Menschen, welche sich für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftsorientiertes Wohnen entscheiden. Sie strebt ein partnerschaftliches Zusammenleben an.
Mitgliedschaft, Art. 3: Genossenschafter*innen können werden: a) Handlungsfähige natürliche Personen. b) Juristische Personen Mieter müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Von den Mitgliedern kann ein jährlicher Mitgliederbeitrag erhoben werden. (Aktuell CHF 50 pro Jahr, Familien CHF 70)
Beitritt, Art. 4 a): Die Aufnahme erfolgt aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuchs durch einen Vorstandsbeschluss. b) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Mitgliedschaft beginnt mit der vollständigen Einzahlung des erforderlichen GenossenschaftsAnteilscheines. (1 Stimmrecht pro Person mit Anteilschein.)
Austritt, Art.5: Der Austritt kann schriftlich, unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Kalenderjahres an den Präsidenten der Genossenschaft erfolgen. Während der ersten 2 Jahre der Mitgliedschaft ist ein Austritt nicht möglich. Das austretende Genossenschaftsmitglied hat Anspruch auf Rückzahlung der einbezahlten Genossenschafts-Anteilscheine. Die Rückzahlung erfolgt zum Bilanzwert des Austrittsjahres unter Ausschluss der Reserven und Fondseinlagen, höchstens aber zum Nennwert.
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